Steuerinfos Oktober 2024

Spätestens ab 2025 müssen Banken bei Währungsgewinnen aus verzinslichen Fremdwährungskonten Abgeltungsteuer i. H. von 25 % einbehalten und dies in der Jahressteuerbescheinigung ausweisen. Die Zeit, als solche Konten oft „unter dem Radar“ des Finanzamts liefen, ist damit vorbei.

 

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: 

  • Wird ein Grundstück teilentgeltlich (z. B. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge) innerhalb der zehnjährigen Veräußerungsfrist übertragen, führt dies nach bisheriger Sichtweise hinsichtlich des entgeltlichen Teils zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäft. Das Finanzgericht Niedersachsen sieht dies aber anders und damit steuerzahlerfreundlicher.

  • Das Finanzgericht Düsseldorf musste sich jüngst mit der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen befassen. Es entschied: Vorauszahlungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie marktüblich sind – und dies ist eine Anzahlung „ins Blaue hinein“ ohne jegliche Aufforderung des Leistungserbringers nicht.

  • Für Aussetzungszinsen gilt ein Zinssatz von 6 % p. a. (0,5 % pro Monat). Diese Höhe hält der Bundesfinanzhof für verfassungswidrig und hat daher das Bundesverfassungsgericht angerufen.


Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2024. Viel Spaß beim Lesen!
 

 

Ausgabe Oktober 2024 pdf

Team Schindler
Ganzheitliche Steuerberatung München

Über uns
Leistungen

10 Unternehmens-Fehler

Steuerberater wechseln
Jobs

Adresse

Team Schindler
Steuerkanzlei München

Koboldstraße 74a
81739 München

Tel. 089 / 66 00 47 - 0

E-Mail: info@teamschindler.de

© 2024 Steuerkanzlei München für Familienunternehmen - Team Schindler