Steuerinfos November 2023

Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist die Übertragung des Betriebsvermögens privilegiert. Doch hier ist Vorsicht geboten, wie eine Entscheidung des Finanzgerichts Münster zeigt. Danach kann die Regelverschonung nicht in Anspruch genommen werden, wenn zuvor die Optionsverschonung beantragt wurde, deren Voraussetzungen aber tatsächlich nicht vorliegen.

 

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: 

  • Und noch ein weiteres (allerdings günstiges) Urteil zur Erbschaftsteuer ist zu beachten. Danach kann die Steuerbefreiung für ein Familienheim zu gewähren sein, obwohl der Erbe wegen der Vermietung für einen festen Zeitraum nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall in die Wohnung (Familienheim) einziehen kann.

  • Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt stabil und wird auch im
Jahr 2024 (unverändert) 5,0 % betragen.

  • Überlässt eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) ein betriebliches Fahrzeug zur Nutzung, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass das Fahrzeug auch für private Fahrten genutzt wird. Dies gilt nach Ansicht des Finanzgerichts Münster auch dann, wenn die Privatnutzung im Anstellungsvertrag ausdrücklich verboten ist und insbesondere dann, wenn der GGf kein Fahrtenbuch führt.


Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2023. Viel Spaß beim Lesen!

 

Ausgabe November 2023 pdf

Team Schindler
Ganzheitliche Steuerberatung München

Über uns
Leistungen

10 Unternehmens-Fehler

Steuerberater wechseln
Jobs

Adresse

Team Schindler
Steuerkanzlei München

Koboldstraße 74a
81739 München

Tel. 089 / 66 00 47 - 0

E-Mail: info@teamschindler.de

© 2024 Steuerkanzlei München für Familienunternehmen - Team Schindler